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Aufgaben

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Aushilfe im Service (m/w/d) im Bereich Hotel.

 Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden (Minijob auf 603€ Basis). Arbeitseinsätze an Wochenenden und Feiertagen sind erforderlich. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich.

Ihre Aufgaben:

Willkommen bei der Stiftung Kloster Eberbach, einem Ort, an dem Geschichte und Kulinarik aufeinandertreffen. Als Aushilfe im Service (m/w/d) im Bereich Hotel unterstützen Sie unser Team dabei, unseren Gästen eine angenehme und genussvolle Auszeit zu bereiten.

·         Service von Kaffee, Kuchen und kleinen Speisen

·         Betreuung und Beratung unserer Gäste

·         Kassiertätigkeit und Durchführung der Abrechnung

·         Vor- und Nachbereitung des Servicebereichs

·         Sicherstellung von Sauberkeit und Ordnung im Gästebereich

Unsere Anforderungen

·         Idealerweise erste Erfahrung im Service oder in der Gastronomie

·         Freundliches und gepflegtes Auftreten sowie Freude am Umgang mit Gästen.

·         Zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise.

·         Teamfähigkeit und Flexibilität, insbesondere an Wochenenden oder in Stoßzeiten.

·         Gute Kommunikationsfähigkeiten und Serviceorientierung.

·         Belastbarkeit und die Fähigkeit, auch in lebhaften Situationen den Überblick zu behalten.

Wir bieten

·         Ein dynamisches und motiviertes Team, das sich auf Ihre Unterstützung freut.

·         Arbeiten im historischen Klosterambiente mit modernem Servicebereich.

·         Eine angenehme Arbeitsatmosphäre, geprägt von Offenheit, Kollegialität und Teamgeist.

·         Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer renommierten Kulturinstitution.

Bewerbung

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich direkt hier oder senden Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Gehaltsvorstellung) via E-Mail an bewerbung@kloster-eberbach.de

Hinweis: Im Falle einer Einstellung ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich.